Wenn Sie bereits vorher auf eigenen Wunsch eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen möchten, fragen Sie direkt Ihren Messstellenbetreiber an. Ab 2025 haben Kunden das Recht, die vorzeitige Ausstattung mit einem iMSys zu fordern. In dem Fall ist der MSB verpflichtet, innerhalb von vier Monaten ein entsprechendes Gerät zu verbauen.