Der Gesetzgeber schreibt in § 29 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und mit Erzeugungsanlagen bei einer installierten Leistung mit mehr als 7 kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem (iMSys) bekommen. Verbraucher und Erzeuger mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh werden stattdessen mit einer modernen Messeinrichtung (mME) ausgestattet. Für die Einstufung in eine der beiden Klassen wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht zum Beispiel ca. 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Darüber hinaus haben Kunden, die standardmäßig die mME bekommen haben, ab 2025 das Recht, den Einbau eines iMSys vom Messstellenbetreiber zu fordern.