Nein, darf er nicht. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass der Netzbetreiber den Strombezug am Netzanschlusspunkt temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren darf, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden.
Die Leistungsbegrenzung bezieht sich auf den gesamten Netzanschlusspunkt, nicht auf einzelne Geräte.
Der Wert von 4,2 kW gilt für den gesamten Anschluss, unabhängig davon, wie viele steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen sind.