Der §14a EnWG regelt, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung ein reduziertes Netzentgelt berechnen müssen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vereinbart wird. Diese Verbrauchseinrichtungen müssen über einen separaten Zählpunkt verfügen.